Ehrenrat

Am 7. April 2010 traf sich zum erstenmal der Ehrenrat der KG „Quer durch de Waat“ zu einem gemütlichen Zusammensein bei schönen kühlen Getränken.

In den Ehrenrat der KG können alle Aktiven, die seit mindestens 25 Jahren Mitglieder des Vereins sind und das 60. Lebensjahr vollendet haben, auf Antrag aufgenommen werden. Satzungsgemäß sind die Mitglieder des Ehrenrates von den besonderen Pflichten der aktiven Mitglieder befreit (Pflichten sind die Teilnahme an Mitgliederversammlungen, Vereinsaktivitäten und Arbeitstermine).

Der Ehrenrat sieht sich aber als Organ des Vereins nicht nur als „Verzäll-Club“ , sondern jedes Mitglied sollte nach den persönlichen Möglichkeiten jedes einzelnen weiter aktiv für die KG „Quer durch de Waat“ tätig sein.

Der Ehrenrat trifft sich am 2. Mittwoch eines Monats.
Folgende Personen stellen den Ehrenrat der KG „Quer durch de Waat“.